Bei Rücktritten und Stornos innert der unten genannten Fristen (30 bis 14 Tage vor Beginn der Leistungserbringung – 50 % des Honorars, ab 14 Tage vorher – 80 % des Honorars, ab 7 Tage vorher – 100 % des Honorars) stellt 42 bis auf Weiteres keine Stornogebühren in Rechnung.
Für Private gelten abweichende Regelungen; insbes. bei Zahlungsverzug, Referenzen.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit 42 Organisationsberatung (im Folgenden „42“). Zur Geltung kommt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültige Fassung der AGB.
Dem Kunden wird noch vor Beginn der konkreten Leistungen (Vorerhebung, Interviews, Seminare, Workshops, …) von 42 der genaue Aufwand in schriftlicher Form mitgeteilt.
Für alle Informationen, die vor und im Laufe eines Projektes an 42 und/oder an im Namen von 42 handelnde Personen weitergegeben werden, sichern wir dem Kunden vollste Diskretion zu.
Alle handelnden Personen von 42 unterwerfen sich der Verschwiegenheit wie im Ethik- und Verhaltenskodex der WKO – UBIT ausgeführt.
Bei Mediationen gilt zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit der § 18 ZivMediatG. Des Weiteren gesteht der Gesetzgeber eingetragenen Mediatoren betreffend die Inhalte einer Mediation ein Aussageverweigerungsrecht vor Gericht zu.
Der Kunde stimmt der zeitlich unbegrenzten Verwendung seines Firmennamens und -logos zum ausschließlichen Zwecke der Nennung als Referenzkunde zu. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Sollte eine Rückgängigmachung von bereits veröffentlichten Logos aus technischen und/oder praktischen Gründen nicht möglich sein (z.B. bereits erfolgte Veröffentlichung in Printmedien, bereits erteilte Druckaufträge, …) so können daraus keine Ansprüche abgeleitet werden.
Tritt 42 als Subunternehmer (z.B. im Rahmen eines Beraterverbundes) auf, erweitert sich das Recht zur Nutzung des Firmennamens und -logos auf den Kunden für den die Leistung vom Hauptauftragnehmer erbracht wurde. Die anwendbaren AGB von 42 werden dem eigentlichen Kunden vom Hauptauftragnehmer zur Kenntnis gebracht. Der Hauptauftragnehmer hält 42 schadlos, falls er es verabsäumt den eigentlichen Kunden von den anwendbaren AGB von 42 in Kenntnis zu setzen.
Privat-/Endkunden (wenn Coachees und Medianten) sind von der oben genannten Regelung „Referenzen“ nicht umfasst. Die Nennung als Referenz erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung (schriftlich oder mündlich) durch den Privat-/Endkunden.
42 gibt dem Kunden den genauen Termin der Leistungserbringung und deren Inhalt bekannt. Danach sind diese für alle Beteiligten verbindlich. Bei Ausfall des Referenten/Beraters durch Unfall, Krankheit, höhere Gewalt etc. stellt 42 einen Ersatzberater zur Verfügung oder trifft mit dem Kunden nach Absprache eine neuerliche Terminvereinbarung, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche.
Verrechnet werden:
Wenn nicht gesondert angegeben beinhaltet das Honorar die Kosten für Seminarskripten und Vorbereitung der Berater. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach erbrachter Gesamtleistung oder, bei Projekten, die aus mehreren Teilen bestehen, nach erbrachter Teilleistung (Analyse, Konzept, Seminar, Workshop, usw.). Gesonderte Vereinbarungen werden schriftlich im Angebot festgehalten.
Wenn durch Probleme des Auftraggebers (Terminkollisionen, Kündigungen, Entlassungen, Fusionen, Kooperationen, uä.) die Leistungen nicht (wie vereinbart) erbracht werden können, verrechnen wir Gebühren nach den vereinbarten Stornobedingungen.
Spesen, im Besonderen Reise- und Aufenthaltskosten der Trainer, werden im Angebot nicht gesondert angeführt.
Rechnungen sind nach Erhalt sofort netto Kassa zu bezahlen. Sollte 10 Tage nach Rechnungslegung die Zahlung nicht auf dem Konto von 42 eingegangen sein, werden – neben den Bearbeitungsgebühren pro Mahnschreiben – Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz verrechnet.
30 bis 14 Tage vor Beginn der Leistungserbringung – 50 % des Honorars
ab 14 Tage vorher – 80 % des Honorars
ab 7 Tage vorher – 100 % des Honorars
Coaching-Einheiten und Mediationssitzungen können bis 48 Stunden vor der Leistungserbringung kostenlos storniert werden. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen durch den Kunden werden 100% des Honorars fällig.
Änderungen und Ergänzungen zu den bestehenden Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn 42 sich schriftlich damit einverstanden erklärt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten ebenfalls nur nach schriftlicher Bestätigung durch 42.
Unterlagen und Konzepte sind das Eigentum von 42. Die Weitergabe, Vervielfältigung, Verwendung dieser oder Teile dieser, bedarf der schriftlichen Zustimmung.
In fachlichen Streitfällen vereinbaren die Vertragsparteien zuerst eine Stellungnahme des Fachverband UBIT der WKO einzuholen. Wenden Sie sich dazu an die WKO – Fachgruppe UBIT. Die Berufsgrundsätze und Standesregeln finden Sie hier. Kontaktaufnahme unter ubit@wko.at
Bei rechtlichen Streitfällen vereinbaren die Vertragsparteien – vor einer allfälligen Anrufung eines Gerichts – einen (von den Vertragsparteien unabhängigen) Mediator aus der Liste der eingetragenen Mediatoren des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz zu wählen, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Die Kosten für die Mediation gehen zu geteilten Handen.
Der Gerichtsstand ist Wien.
Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages den Vorschriften des Rechts nicht oder nicht mehr entsprechen, unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, wobei diese Rechtsfolge von den Vertragsparteien beiderseits ausdrücklich gewünscht wird. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen oder nichtigen Vertragsbestimmungen unter Berücksichtigung des hier beabsichtigten wirtschaftlichen Zwecks durch gültige Vertragsabreden zu ersetzen. Entsprechendes soll gelten, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.
Update vom:
31. März 2020
9. März 2020
1. Juli 2019
Erstfassung: 10. Mai 2017
Änderungen/Ergänzungen:
Verlängerung der Ausnahmeregelung für Stornobedingungen (Coronavirus: SARS-CoV-2 und COVID-2019) von Enddatum 31. März 2020 auf Enddatum 15. Mai 2020
hinzugefügt: Ausnahmeregelung für Stornobedingungen (Coronavirus: SARS-CoV-2 und COVID-2019)
ad Referenzen:
hinzugefügt:
ad Geheimhaltung:
gesamter Absatz: „Bei Mediationen gilt zur Verschwiegenheit … “ hinzugefügt
ad Rücktritt & Stornobedingungen:
„Mediationssitzungen“ hinzugefügt
ad Vorgehensweise bei strittigen Fällen:
gesamte Klausel neu hinzugefügt